S' Rhyhuus – seine Aufnahmebedingungen
Aufnahme finden normal begabte Kinder und Jugendliche beiderlei Geschlechts im Vorschul- und Schulalter, welche aufgrund äusserer Umstände und/oder persönlicher Not oder Verhaltensauffälligkeit nicht mehr in ihrer Herkunftsfamilie leben, aber weiterhin die öffentlichen Bildungseinrichtungen besuchen können.
Unsere Aufnahmebedingungen in Stichworten:
- Kinder im Alter zwischen fünf und fünfzehn Jahren
- Das Kind ist in der Lage, eine öffentliche Schule zu besuchen
- Es besteht eine begründete Indikation für die Plazierung
- Es liegt eine Abklärung durch den Sozialdienst, SPD/KJPD etc. vor
- Die Finanzierung des Aufenthalts ist verbindlich geregelt
- Die Aufenthaltsdauer im Rhyhuus beträgt in der Regel ein bis mehrere Jahre.
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